Kostenerstattung

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Beim ersten Termin muss die Gesundheitskarte vorgelegt werden.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten ebenfalls. Je nach vereinbartem Tarif ist die Kostenerstattung hier jedoch auf eine bestimmte Stundenanzahl pro Jahr oder auf eine bestimmte Summe begrenzt. Betroffene sollten sich vorab bei ihrer Versicherung nach den jeweiligen Bedingungen erkundigen.

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